Dienstgrade
Nicht nur bei der Bundeswehr oder der Polizei, auch bei der Feuerwehr gibt es Dienstgrade.
Neue Feuerwehrmitglieder fangen als Anwärter an. Durch ständige Fortbildungen kann man weiter aufsteigen. So muss man z.B. Oberbrandmeister sein, um Wehrführer in Gemeinden bis 1000 Einwohner zu werden.
Hier ist eine Übersicht aller Dienstgrade:
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Mitglied in der Jugendabteilung bzw. Eintritt als Aktiver |
Feuerwehrmannanwärter |
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Truppmann-Lehrgang |
Feuerwehrmann |
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Truppführer-Lehrgang oder Ausbildung in einer Sonderfunktion |
Oberfeuerwehrmann |
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Truppführer-Lehrgang und Ausbildung in einer Sonderfunktion |
Hauptfeuerwehrmann |
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Gruppenführer-Ausbildung oder Ausbildung |
Löschmeister |
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Gruppenführer nach entsprechender Ausbildung oder Kreisausbilder best. Fachbereiche |
Oberlöschmeister |
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Gewählter Zug- oder Wehrführer noch ohne entspr. Ausbildung oder stellv. Zugführer oder Kreisausbilder |
Hauptlöschmeister |
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Erster Hauptlöschmeister |
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Zugführer oder stellv. Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Kreisfachwart-Ausbildung. Auch möglich ist die Verleihung des Dienstgrades Brandmeister/Feuerwehrarzt für approbierte Ärzte nach absolviertem Truppmann-Lehrgang und Beförderung zum Feuerwehrmann. |
Brandmeister |
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Zugführer oder Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Stellv. Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner |
Oberbrandmeister |
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Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner |
Hauptbrandmeister |
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Wehrführer ab 20000 Einwohner oder Stellv. Kreisbrandmeister |
Erster Hauptbrandmeister |
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Amtsbrandmeister |
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Kreiswehrführer, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes |
Kreisbrandmeister |
Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. Nach dem Ende der Wahl- oder Dienstzeit hat derjenige den Dienstgrad Löschmeister.